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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Küps e.V. findest du hier .

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Mitgliedsbeiträge der DLRG Küps

Mitglied in der DLRG Ortsverband Küps e.V. kann man von Geburt an werden.
Mitglied werden können dabei

  • einzelne Personen in Form eines Jugendlichen (bis 18 Jahre) oder Erwachsene,
  • Familien oder
  • Körperschaften und Vereine..

Eine Familie setzt sind dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben.
Vollendet eines der Kinder das 18. Lebensjahr wird die Mitgliedschaft automatisch in eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener umgewandelt.

Auf der Jahreshauptversammlung am 25. Juni 2024 wurden folgende Jahresbeiträge (gültig ab 01.01.2025) beschlossen:

  • Jugendliche                          35,-- €,        
  • Erwachsene                         47,50 €         
  • Familien                               95,-- €
  • Körperschaften / Vereine    75,-- €              

 

Spendenfähigkeit des Mitgliedsbeitrags
Wir sind vom Finanzamt wegen unseres Satzungszweckes, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Nr. 11 AO) als gemeinnütziger Verein anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag kann deshalb als Spende bei der
Steuererklärung angegeben werden.
Sollte eine Spendenquittung benötigt werden, kann diese per Mail unter finanzen@kueps.dlrg.de angefordert werden.

Organisatorische Informationen
Die Mitgliedsbeiträge können durch Beschluss der Jahreshauptversammlung angepasst werden.
Die Entrichtung der Beiträge erfolgt durch Bankeinzug.
Adress-, Konto- und Namensänderungen müssen dem Verein mitgeteilt werden.
Bei einer Rückbelastung trägt das Mitglied alle Nachteile inklusive der entstandenen Gebühren.
Der Bankeinzug erfolgt in der Regel Mitte Februar mit der Gläubiger‐Identifikationsnummer DE32ZZZ00000190871

Kündigung der Mitgliedschaft
Die Austrittserklärung eines Mitglieds muss gemäß aktueller Satzung §7 Abs. 2
spätestens ein Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres am 31.Dezember schriftlich eingegangen sein.
Der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres am 31. Dezember wirksam.

 

 

 

 

 

 

 

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